Umfassende Revision des Gesellschaftsrechts in Kraft gesetzt
2007-10-23 14:34 von André Kaufmann
Pressemitteilung, EJPD, 17.10.2007, Auszug: Der Bundesrat hat am Mittwoch die umfassende Revision des Gesellschaftsrechts, die das GmbH-Recht modernisiert und die Revisionspflicht für alle Unternehmen neu regelt, auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.
Die neue Handelsregisterverordnung enthält die erforderlichen Vorschriften, welche die Neuregelung der Revisionspflicht umsetzen. Im Handelsregister werden nur Revisionsstellen eingetragen, die eine ordentliche oder eingeschränkte Revision durchführen und über eine Zulassung der neuen Revisionsaufsichtsbehörde verfügen. Verzichtet eine Gesellschaft auf eine eingeschränkte Revision, muss sie - zum Beispiel anhand von Erfolgsrechnungen und Bilanzen - belegen, dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
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2007-04-30 13:11 von André Kaufmann
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